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“Elektromagnetische Wellen haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier."

"Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von Mobiltelefonie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier."

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Ein gegen 5G engagierter Verein hatte vor den Ferien endlich Zugang zum Dossier der öffentlichen Auflage einer Antenne im Frühjahr 2018 auf der Parzelle RF xxx, Route de xxxxxxx xx in Xxxxxxx (freiburgische Gemeinde).

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Dieses Dossier interessierte den Verein besonders, weil die Beschwerdeführerin Swisscom eingewilligt hatte, das Projekt zu sistieren. Die Antwort von Swisscom wurde am 19. September 2018 von Céline Neuhaus verfasst, einer Juristin, die bei Gegnern von Antennenprojekten für ihre Hartnäckigkeit bekannt ist, jedes Argument, das gegen die Errichtung oder Änderung einer Antenne vorgebracht wird, gewissenhaft zu zerlegen.

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In diesem Fall nimmt Céline Neuhaus lediglich den ablehnenden Vorbescheid des Amtes für Kulturgüter (KGA) vom 23. Juli 2018 zur Kenntnis, in dem auf ein Integrationsproblem in der Nähe von geschützten Stätten und Gebäuden hingewiesen wird. Sie beschränkt sich höchstens darauf, daran zu erinnern, dass sich das Projekt in einer Aktivitätszone und außerhalb der ISOS-Perimeter (schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung) befindet. In ihrem Schreiben verteidigt Céline Neuhaus die Wahl dieses Standorts halbherzig und erinnert daran, dass Gewerbegebiete im Allgemeinen günstig für die Errichtung einer Mobilfunkanlage seien und dass dieser Standort ein Dorfgebiet gut versorgt hätte, dessen Mobilfunkabdeckung als unzureichend gilt. Sie erinnert an die Versorgungspflicht, die den Betreibern nach Bundesrecht obliegt, und kündigt an, dass Swisscom "mit der Gemeinde und dem SBC Kontakt aufnehmen wird, um zu prüfen, ob eventuelle Alternativen günstiger sein könnten als das umstrittene Projekt."


Was hat also Céline Neuhaus dazu veranlasst, ein Antennenprojekt, das bereits die öffentliche Auflage durchlaufen hatte, so schnell zu sistieren? 
 

Die Vorbescheide des Amts für Mobilität, der Kantonalen Gebäudeversicherung und des Amts für Umwelt waren positiv.

Die Vormeinungen der Gemeinde Xxxxxxx und des Amtes für Kulturgüter waren ablehnend. Das Bau- und Raumplanungsamt folgte ihren Stellungnahmen und gab ebenfalls eine ablehnende Stellungnahme ab. Was enthalten sie als entscheidende Elemente? Das einzige Element, das nicht von einer anderen Dienststelle widerlegt wird, ist der Landschaftsschutz. Aber wie bereits erwähnt, hat die Anwältin von Swisscom darüber kommuniziert. Da die geplante Antenne ausserhalb des ISOS-Perimeters liegt, würde dieses Argument vor Gericht wahrscheinlich nicht standhalten.


Könnte es einen anderen Grund dafür geben, dass das Ermittlungsverfahren von der hartnäckigen Anwältin der Swisscom so einfach ausgesetzt wurde?


Vielleicht ist die Quelle dieser Aussetzung in einem der Einspruchsschreiben zu suchen, die die Gemeinde erhalten hatte? Alle verwendeten Argumente wurden in anderen Fällen, in denen sich Mobilfunkbetreiber und die Bevölkerung gegenüberstanden, widerlegt.


Ein Argument sticht jedoch aufgrund der Stärke, mit der es behauptet wird, hervor. Es handelt sich um die "Gesundheitsschäden": "Die Debatte und die Argumente sind bekannt. Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von Mobiltelefonie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier. [...]. Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftige Entwicklungen die Emissionswerte nach oben korrigieren könnten."


Laut diesem Einspruchsschreiben ist bekannt, dass elektromagnetische Wellen und insbesondere die von der Mobiltelefonie ausgehenden Wellen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben! Mehrere Verbände behaupten dies seit einigen Jahren und stützen sich dabei auf unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen. In diesem Schreiben wird dies als feststehende und allgemein bekannte Tatsache dargestellt.

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Es wird auch eine Vermutung geäußert. Dass zukünftige Entwicklungen die Emissionswerte nach oben korrigieren könnten. Das Einspruchsschreiben wurde am 25. April 2018 verfasst. Was wusste man zu diesem Zeitpunkt über eine zukünftige Erhöhung der Emissionsgrenzwerte? Die breite Öffentlichkeit sehr wenig. Die Person, die das Einspruchsschreiben verfasst hatte, wusste jedoch ein wenig mehr. Der Verkauf von 5G-Frequenzen war nämlich bereits auf Bundesebene in der Luft. Die Konsultation zum Verkauf der 5G-Frequenzen war am 31. Juli 2017 zu Ende gegangen. Insbesondere Huawei hatte Folgendes geantwortet: "Auctioning of [5G] frequencies is only useful, after a needed NIS-Relaxation" = "Die Versteigerung von [5G]-Frequenzen ist nur nach einer Lockerung der NIS-[Grenzwerte] sinnvoll" (NIS = nichtionisierende Strahlung). Ericsson ging sogar so weit, dem BAKOM seine Hilfe anzubieten, um die aktuellen Grenzwerte zu umgehen und sie an die Grenzwerte anderer Länder heranzuführen, indem man mit der Art der Messung und der Berechnung der Ausgangsleistung spielt: "Ericsson would like to support BAKOM in the current discussions about reevaluation of the current regulation limits (in terms of measurement and/or total output power), taking into account both future needs of mobile communications and the historic situation in other countries across the EU where higher limits have been in operation for many years."

 

Dies war also eine Tatsache, die innerhalb der Bundesverwaltung bekannt war.

 

Aber wer ist die Person, die diese Informationen bereits in der Hand hatte, als sie ihr Einspruchsschreiben verfasste?
Bundesrat Alain Berset.

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Wir haben gerade gesehen, welche Quellen es ihm ermöglichen, im Frühjahr 2018 zu behaupten, dass "zukünftige Entwicklungen die Emissionswerte nach oben korrigieren könnten". Aber welche Dokumente erlauben es ihm, in seinem Einspruchsschreiben zu behaupten, dass "technologisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von Mobiltelefonie ausgehen, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben"? Auf Seiten des BAG, des BAKOM und des BAFU kann man lange suchen. Sogar auf der Seite von BERENIS. Keine offizielle Veröffentlichung ist so eindeutig, auch wenn BERENIS in einem Newsletter aus dem Jahr 2021 mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei Werten unterhalb der aktuellen Grenzwerte für besonders gefährdete Personen einräumt. Dieser Newsletter ist jedoch von 2021, nicht von 2018, und ist nicht so kategorisch in seinen Aussagen. Zu welchen Erkenntnissen hatte Alain Berset Zugang, um sich seine feste Überzeugung von den schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Wellen, die von Mobiltelefonie ausgehen, zu bilden? Aufgrund seiner Funktion erscheint es denkbar, dass dies durch interne Dokumente der Bundesverwaltung geschieht.

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Am 14. Dezember 2020 teilte die Präfektur von Xxxxxx allen Parteien mit, dass das Bewilligungsgesuch aufgrund des Schreibens von Swisscom vom 26. November 2020, in dem sie die Präfektur über den Rückzug ihres Baugesuchs informierte, annulliert werde.


Die Gegner der bestehenden Antennen werden es zu schätzen wissen, dass Swisscom ein Projekt so einfach aufgegeben hat, ohne auch nur bis zum Kantonsgericht gehen zu müssen. Die Swisscom hätte vor Gericht höchstwahrscheinlich gewonnen, da sich der Antennenmast nicht innerhalb des ISOS-Perimeters befindet.

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"Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von der Mobiltelefonie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier."  

Alain Berset, 25. April 2018

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Unser Ziel ist es nicht, Alain Berset für seinen Widerstand gegen den Bau einer Antenne in der Nähe seiner Wohnung zu kritisieren. Ganz im Gegenteil, wir möchten ihm dafür danken, dass er diese Aussage schwarz auf weiß festgehalten hat. Wir fordern, dass heute die Quellen innerhalb der Bundesverwaltung, die diese Tatsachen bestätigen, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, damit jeder hier in der Schweiz auch die Chance hat, gegen die Errichtung neuer Antennen in der Nähe seiner Wohnung zu kämpfen. Und vor allem, damit auf politischer und rechtlicher Ebene die Konsequenzen aus diesen Tatsachen gezogen werden und die Normen zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung stark verschärft werden.

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